ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB

Begrifflichkeiten:

  • Event – Training, Kurs, Workshop, Wanderung, Konzeption
  • Veranstalter, MK Movement – Manuela Kohrt
  • Kunde – Auftraggeber, Teilnehmer

1. Abschluss des Vertrages:

Die Anmeldung kann schriftlich über das Kontaktformular der Website, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertragsabschluss kommt durch die Buchungsbestätigung seitens MK Movement oder durch Erfüllung des Auftrages nach erfolgter Absprache verbindlich zustande.

2. Bezahlung:

Die Preise verstehen sich als Brutto-Endbeträge. Der Gesamtbetrag ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ohne jeden Abzug vor Beginn vor Ort zu Beginn des Events in bar oder per Paypal zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung vor Beginn des Events besteht kein Anspruch auf die Durchführung der vereinbarten Leistung. In Absprache mit MK Movement ist die Zahlung auch per Überweisung mit Eingang bis spätestens zwei Werktage vor Eventstart möglich. Eventgebühren mit mehreren Terminen werden sofort und über den gesamt Betrag fällig.

 

Zahlungen per Kreditkarte, Scheck, mobilen Zahlungssystemen oder Ähnlichem werden nicht akzeptiert.

3. Leistungen / Leistungsänderungen:

Die Preise der Gruppen-Events beziehen sich auf eine Teilnehmerzahl von mindestens 4 bis maximal 18 Personen. Die Preise für individuelle Trainings bzw Events sind gesondert zu vereinbaren. Besondere noch nicht bereits einbezogene oder davon abweichende Leistungen bedingen gesonderte Preise.

Die Preise gelten für die in der Eventausschreibung beschriebenen Leistungen. Die Preise für individuelle Trainings bzw Events gelten für die persönlich vereinbarte Leistungen. Darüber hinaus gehende eventuelle Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr, Verpflegung, Tickets o.ä. sind nicht enthalten.

Die Events finden bei jeder Wetterlage statt. Schlechte Wetterverhältnisse sind keine Stornierungsgrundlage. Einzige Ausnahme ist heftiger Sturm/ Glatteis. Abweichungen einzelner Eventleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Eventveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Event nicht beeinträchtigen. Änderungen im geplanten Eventverlauf sind durch den Outdoorcharakter nicht immer auszuschließen. Insbesondere bei Hochwasser oder aus anderen Sicherheitsgründen kann seitens MK Movement nach Rücksprache mit den Teilnehmern ein Ersatzprogramm festgelegt werden.

4. Kündigung/ Vertragsabbruch in Folge höherer Gewalt:

Wird das Event in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Eventbeginn aus vorgenannten Gründen, wird der gezahlte Betrag zurückgezahlt, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn des Events, kann MK Movement für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Events noch zu erbringenden Eventleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

5. Rücktritt vom Vertrag und Umbuchung durch den Kunden:

Tritt der Kunde nach einer verbindlichen Buchung zurück, fallen folgende Stornokosten an. Das gilt auch im Krankheitsfall (inkl. Corona).

  • Keine Kosten bis zum 8.Tag vor dem Termin*
  • 75 % bei Absage vom 7. bis zum 3. Tag vor dem Termin*
  • 100 % bei Absage nach dem 3. Tag vor dem Termin*
  • 100 % bei Nichterscheinen

* Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular erfolgen.

Nimmt der Kunde einzelne Eventleistungen in Folge vorzeitigem Beenden oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilpreises.

Gegebenenfalls besteht im Einzelfall bis zum 8. Tag vor dem Termin die Möglichkeit, die gebuchte Leistung auf einen anderen Termin zu verschieben, sofern bereist weitere veröffentlicht sind, sodass eine Vertragsänderung/ Umbuchung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann. Dies bedarf der schriftlichen Bestätigung durch MK Movement und führt somit zu einem neuen Vertrag.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:

Wird für ein Gruppenevent die Mindestteilnehmerzahl von 4 nicht erreicht, kann das Event seitens MK Movement bis zu 24 Stunden vor Eventstart storniert werden. Ersatzansprüche bestehen nicht, es fallen im Gegenzug keine Kosten für den Auftraggeber an. Bereits geleistete Beträge werden zurückerstattet.

7. Obliegenheiten des Auftraggebers / Kunden:

Der Auftraggeber / Kunde hat die Buchungsbestätigung bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Abweichungen unverzüglich zu melden.

Der Kunde hat so pünktlich zu erscheinen, dass das Event zum vereinbarten Zeitpunkt starten kann. Eine Verspätung ist vor Eventbeginn und mit Nennung des Eintreffens mittels Anruf auf der Mobilfunknummer mitzuteilen. Verspätungen müssen nicht akzeptiert werden, wenn Folgetermine dadurch nicht eingehalten werden können. Eine Verspätung von über 15 Minuten zu einem Termin berechtigt generell zum Abbruch des Events durch MK Movement. Das vereinbarte Honorar wird gemäß Punkt 5. Analog Nichterscheinen in Rechnung gestellt.

Wird das Event mit Verspätung seitens des Kunden durchgeführt, wird vor Ort und vor Eventbeginn vereinbart, ob die ursprünglich vereinbarte Dauer gegen zusätzliche Kosten eingehalten oder das Event gekürzt wird.

8. Umweltschutz:

Der Teilnehmer verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten sowie die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten. Müll soll am Ende des Events selbst ordnungsgemäß entsorgt werden.

9. Beschränkung der Haftung:

Die Teilnahme an den Events erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Beschädigung:

Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.

Der Kunde haftet für den Verlust sowie die Beschädigung von ihm gestellten Ausrüstungsgegenständen.

Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von MK Movement verursacht oder mit verursacht wurde.

11. Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen:

MK Movement haftet nicht für Leistungen von Fremdunternehmen wie z.B. Verkehrsbetrieben oder Partnern des Events, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von MK Movement ursächlich oder mitursächlich war.

12. Rechtswahl:

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.